Anlage 3 – (zu § 3 Absatz 1)

PFLSCHGER_TV · Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)
Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte, 1.Sprühflaschen,
2.Druckspeicherspritzen,
3.Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,
4.handbetätigte Rückenspritzgeräte,
5.motorbetriebene Rückenspritzgeräte,
6.motorbetriebene Rückensprühgeräte,
7.tragbare Granulatstreugeräte oder
8.Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als 5 kg.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 PFLSCHGER_TV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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