Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG
POSTLENTGV · 15 Normen
- § 1Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
- § 2Leistungsentgelt
- § 3Ermittlung des Niederlassungsbudgets für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 4Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 5Durchführung der Leistungsbeurteilung für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- § 6Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 7Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 8Leistungsbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
- § 9Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 10Zielvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- § 11Schlichtungsverfahren für die Leistungs- und Gesamtbeurteilung
- § 12Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
- § 13Übergangsregelung
- § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.