(BGBl. I 2016, 2763 – 2764); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundesland im Jahr:
Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
Beträge in Euro(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)
Bereich Veranschlagt im Landeshaushalt bei Verwendungszweck Berichtsjahr Vorjahr IST Vor-Vorjahr IST Anteil Regionalisierungsmittel an Gesamt- mittelnin Prozent
SOLL IST
Kap./Tit.
1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 5 RegG
Reste Vorjahr
verfügbare Mittel gesamt
2 Leistungsbestellungen Bestellungen im SPNV/Bestellerentgelte
davon wettbewerblich vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
davon Trassenentgelte
davon Stationsentgelte
Bestellungen im ÖPNV
davon wettbewerblich vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
3 Managementaufwand SPNV
ÖPNV
4 Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV
Bauprojekteab 5 Millionen Euro
davon DB Netz AG
davon DB Station & Service AG
davon Sonstige
ÖPNV
5 Investitionen in Fahrzeuge SPNV
davon DB AG
davon NE-Bahnen
ÖPNV
6 Tarifausgleiche Verbundförderung
Ausgleich Ausbildungsverkehre
davon Schiene
davon Straße
Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen
7 Sonstige Ausgaben
8 Sonstiges Bestellte Zugkilometer
Erbrachte Zugkilometer
Betriebene Streckenkilometer im SPNV
Übersicht Verkehrsverträge im SPNV
9 Summe Ausgaben
10 Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben
Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).Angabe des Verwendungszwecks.Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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