Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
REISEKFMAUSBV_2011 · 14 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Zwischenprüfung
- § 7Abschlussprüfung
- § 8Zusatzqualifikationen
- § 9Prüfung der Zusatzqualifikationen
- § 10Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.