§ 17 – Verschiedene Angelegenheiten
RVG · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 63/19ECLI:DE:BGH:2019:201119BXIIZB63.19.0
1. Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, so ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht gemäß § 20 Satz 2 RVG auch gegenüber dem Verfahren des zuerst angerufenen Gerichts eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG. Eine Anrechnung der Gebühren findet nicht statt. 2. Die Vorschrift des § 20 Satz 2 RVG gilt unabhängig davon, ob das ursprünglich angerufene erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit bejaht oder verneint hat.
- BVerwG, Beschl. v. 06.11.2019 – 1 WDS-KSt 2/19ECLI:DE:BVerwG:2019:061119B1WDSKSt2.19.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.01.2018 – 2 E 33/16
- BSG, Urt. v. 02.04.2014 – B 4 AS 27/13 RECLI:DE:BSG:2014:020414UB4AS2713R0
Bei mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft kann „dieselbe“ Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch dann vorliegen, wenn die Aufhebung und Erstattung der individuellen Ansprüche in getrennten Bescheiden geregelt wird und mit jeweils gesonderten Vollmachten selbstständige Widersprüche eingelegt werden.
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 09.01.2014 – 1 BvR 299/13ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140109.1bvr029913
- BGH, Beschl. v. 15.10.2013 – XI ZB 2/13
Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens angefallenen Prozessstoffs zu prüfen, kann sinnvoll nicht erfüllt werden, weil Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen ist. Die durch einen solchen Auftrag verursachten Kosten für die in der "Prüfung" liegende Einzeltätigkeit sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten.
- BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 62/12 RECLI:DE:BSG:2013:140213UB14AS6212R0
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts durch die Behörde gehören nicht zu den Kosten des durch den Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt ausgelösten Vorverfahrens.
- BAG, Beschl. v. 18.04.2012 – 3 AZB 22/11
- BVerwG, Beschl. v. 16.01.2012 – 1 WDS-KSt 2/11
1. Trifft der Bundesminister der Verteidigung im Wehrbeschwerdeverfahren die Entscheidung, dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer zu erstatten sind, so werden diese auf Antrag durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts festgesetzt. Über die hiergegen gerichtete Erinnerung entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. 2. Dem im Wehrbeschwerdeverfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt steht neben der Vergütung für das Beschwerdeverfahren eine gesonderte Vergütung für das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung zu. 3. Die hierbei aus der Rahmengebühr der Nr. 2400 VV-RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gebühr hat insbesondere den Umfang und die Schwierigkeit der neben der gesondert vergüteten Tätigkeit im Beschwerdeverfahren erfolgten Tätigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dabei entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die mit der vergüteten Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einhergehende Verringerung des Tätigkeitsumfangs im Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung in Anlehnung an die nach einer Tätigkeit im Beschwerdeverfahren für die Tätigkeit im Verfahren der weiteren Beschwerde vorgesehene Rahmengebühr und den hierzu bestimmten Schwellenwert (Nr. 2401 VV-RVG) zu berücksichtigen.
- BGH, Urt. v. 22.03.2011 – VI ZR 63/10
Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat .
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 RVG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 17 RVG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.