Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
SANKTDG · 18 Normen
- § 1Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- § 2Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 3Befugnisse zur Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 4Modalitäten der Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen; Verordnungsermächtigung
- § 5Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 6Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 7Übermittlung von Informationen aus Strafverfahren
- § 8Informationsaustausch mit ausländischen Stellen
- § 9Besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen; Beauftragung Dritter; Verordnungsermächtigung
- § 10Meldepflichten
- § 11Vermögensermittlung bei sanktionierten Personen und Personengesellschaften (personenbezogene Ermittlung)
- § 12Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
- § 13Aufschiebende Wirkung
- § 14Register; Verordnungsermächtigung
- § 15Hinweisannahmestelle; Verordnungsermächtigung
- § 16Strafvorschriften
- § 17Bußgeldvorschriften
- § 18Einziehung
Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.