Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
SEEBEWACHV · 19 Normen
- § 1Zuständige Behörde
- § 2Antragsberechtigung und Antrag
- § 3Dauer der Zulassung
- § 4Betriebliche Organisation; Übertragung der Verordnungsermächtigung
- § 5Anforderungen an die Planung und Durchführung von Einsätzen auf See (Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen); Übertragung der Verordnungsermächtigung
- § 6Ausrüstung; Übertragung der Verordnungsermächtigung
- § 7Anforderungen an die eingesetzten Personen
- § 8Zuverlässigkeit; dem Bewachungsunternehmen vorzulegende Unterlagen
- § 9Persönliche Eignung
- § 10Sachkunde
- § 11Anforderungen an die Geschäftsleitung sowie an die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen
- § 12Betriebshaftpflichtversicherung
- § 13Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 14Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten
- § 15Anerkennung ausländischer Zulassungen und Zertifizierungen
- § 16Ordnungswidrigkeiten
- § 17Inkrafttreten
Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.