Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes
SEESCHMELDPORTALG · 8 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Zweck des Meldeportals
- § 4Zuständigkeit, Erreichbarkeit
- § 5Berechtigung zur Datenverarbeitung
- § 6Abgeben von Meldungen über das Meldeportal
- § 7Entgegennahme, Zuordnung und Abruf der Meldungen
- § 8Nutzung des Meldeportals durch andere Behörden
Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.