§ 84

SGG · Sozialgerichtsgesetz

(1)Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.
(2)Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BVerwG, Beschl. v. 07.04.2026 – 1 WNB 11.25ECLI:DE:BVerwG:2026:070426B1WNB11.25.0
  • BSG, Urt. v. 14.05.2025 – B 4 KG 1/24 RECLI:DE:BSG:2025:140525UB4KG124R0

    Die Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über einen nicht formgerecht erhobenen Widerspruch bindet die Gerichte nicht.

  • BSG, Urt. v. 12.12.2024 – B 12 R 7/22 RECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R722R0
  • BSG, Urt. v. 12.12.2024 – B 12 R 8/22 RECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R822R0

    Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Syndikusrechtsanwalt erfordert für eine Rückwirkung einen gesonderten Antrag bis zum 1.4.2016 auch dann, wenn ein Verfahren auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum 31.12.2015 geltenden Recht noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen war.

  • BSG, Urt. v. 12.12.2024 – B 12 R 9/22 RECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R922R0
  • BSG, Urt. v. 05.11.2024 – B 12 KR 11/23 RECLI:DE:BSG:2024:051124UB12KR1123R0
  • BSG, Urt. v. 27.09.2023 – B 7 AS 10/22 RECLI:DE:BSG:2023:270923UB7AS1022R0

    Wenn im Briefkopf eines Bescheids die E-Mail-Adresse der Behörde angegeben ist, muss eine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung jedenfalls seit dem 1.1.2018 auch einen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs in elektronischer Form beinhalten.

  • BFH, Beschl. v. 17.08.2023 – III R 26/22ECLI:DE:BFH:2023:B.170823.IIIR26.22.0

    1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.

  • BSG, Urt. v. 27.08.2019 – B 1 KR 36/18 RECLI:DE:BSG:2019:270819UB1KR3618R0

    1. Beantragt ein Versicherter, ihn im EU-Ausland zu behandeln, begehrt er grundsätzlich eine Naturalleistung, die dem sachlichen Anwendungsbereich der Genehmigungsfiktion unterfällt. 2. Die gesetzlichen Fristen für den Eintritt einer Genehmigungsfiktion verlängern sich nicht, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland hat.

  • BAG, Urt. v. 15.02.2017 – 7 AZR 82/15ECLI:DE:BAG:2017:150217.U.7AZR82.15.0

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 84 SGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 84 SGG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.