Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
STREG · 18 Normen
- § 1Entschädigung für Urteilsfolgen
- § 2Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
- § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
- § 4Entschädigung nach Billigkeit
- § 5Ausschluß der Entschädigung
- § 6Versagung der Entschädigung
- § 7Umfang des Entschädigungsanspruchs
- § 8Entscheidung des Strafgerichts
- § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
- § 10Anmeldung des Anspruchs, Frist
- § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
- § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
- § 13Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
- § 14Nachträgliche Strafverfolgung
- § 15Ersatzpflichtige Kasse
- § 16Übergangsvorschriften
- § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.