Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
STUG · 45 Normen
- § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- § 3Rechte des Einzelnen
- § 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 5Besondere Verwendungsverbote
- § 6Begriffsbestimmungen
- § 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
- § 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- § 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
- § 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- § 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
- § 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- § 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- § 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- § 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- § 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
- § 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- § 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- § 29Zweckbindung
- § 30Benachrichtigung von der Übermittlung
- § 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
- § 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
- § 32aBenachrichtigung
- § 33Verfahren
- § 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
- § 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
- § 38Landesbeauftragte
- § 39Beratungsgremium
- § 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
- § 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
- § 42aGerichtsstand
- § 43Vorrang dieses Gesetzes
- § 44Strafvorschriften
- § 45Bußgeldvorschriften
- § 46aEinschränkung von Grundrechten
- § 47Übergangsregelung
- § 48Evaluierung
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