Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
TAUCHPRV_2000 · 14 Normen · 4 Anhänge
Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Ziel der beruflichen Fortbildung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 3Zulassungsvoraussetzungen
- § 4Dauer und Inhalt des Fortbildungsganges
- § 5Gliederung der Prüfung
- § 6Fachtheoretischer Teil
- § 7Fachpraktischer Teil
- § 8Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 9Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 10Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 11Zeugnisse
- § 12Wiederholung der Prüfung
- § 13Übergangsvorschriften
- § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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