§ 7 – Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
VEREINSG · Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 10.01.2018 – 1 VR 14/17ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B1VR14.17.0
Eine dem verbotenen Verein nicht eingegliederte selbständige Organisation ist zur Anfechtung einer gegenüber dem Verein ergangenen Verfügung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG nicht befugt. Eine Anfechtungsbefugnis ergibt sich auch nicht aus dem Verbot, Kennzeichen zu verwenden, die jenen des verbotenen Vereins im Wesentlichen gleichen (§ 9 Abs. 3 VereinsG).
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