Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
VSBG · 42 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Verbraucherschlichtungsstelle
- § 3Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 4Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
- § 5Verfahrensordnung
- § 6Streitmittler
- § 7Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers
- § 8Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
- § 9Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden
- § 10Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 11Form von Mitteilungen
- § 12Verfahrenssprache
- § 13Vertretung
- § 14Ablehnungsgründe
- § 15Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien
- § 16Unterrichtung der Parteien
- § 17Rechtliches Gehör
- § 18Mediation
- § 19Schlichtungsvorschlag
- § 20Verfahrensdauer
- § 21Abschluss des Verfahrens
- § 22Verschwiegenheit
- § 23Entgelt
- § 24Anerkennung
- § 25Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen
- § 26Widerruf der Anerkennung
- § 27Zuständige Behörde
- § 28Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
- § 29Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes
- § 30Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes
- § 31Gebühr
- § 32Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
- § 33Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission
- § 34Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 35Verbraucherschlichtungsbericht
- § 36Allgemeine Informationspflicht
- § 37Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
- § 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
- § 40Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten
- § 41Bußgeldvorschriften
- § 42Verordnungsermächtigung
- § 43Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.