§ 119
VWGO · Verwaltungsgerichtsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 16.11.2023 – RiSt 1/21ECLI:DE:BGH:2023:161123BRIST1.21.0
- BVerwG, Beschl. v. 23.05.2023 – 1 WB 5/22ECLI:DE:BVerwG:2023:230523B1WB5.22.0
Für einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines nicht anfechtbaren Beschlusses der Wehrdienstsenate fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse.
- 1. Einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, soweit er sich auf Tatsachen bezieht, die nicht entscheidungserheblich sind. 2. Eine Tatbestandsberichtigung kann nicht für Umstände erfolgen, die eine rechtliche Bewertung des Gerichts erfordern.
1. Einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, soweit er sich auf Tatsachen bezieht, die nicht entscheidungserheblich sind. 2. Eine Tatbestandsberichtigung kann nicht für Umstände erfolgen, die eine rechtliche Bewertung des Gerichts erfordern.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 12.01.2022 – 3 B 436/21
- BVerwG, Beschl. v. 28.04.2021 – 4 BN 56/20ECLI:DE:BVerwG:2021:280421B4BN56.20.0
- BVerwG, Beschl. v. 10.10.2018 – 6 A 3/16ECLI:DE:BVerwG:2018:101018B6A3.16.0
Die Berichtigung des Tatbestandes nach § 119 VwGO wegen Unklarheit ist nicht anhand der einzelnen Formulierung einer tatsächlichen Feststellung, sondern aufgrund einer Gesamtbetrachtung des Kontextes der einzelnen Feststellung innerhalb der Darstellung des Sach- und Streitstandes zu beurteilen.
- BVerwG, Beschl. v. 24.04.2018 – 2 C 36/16ECLI:DE:BVerwG:2018:240418B2C36.16.0
1. Über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung hat der Spruchkörper in der Besetzung aller Richter zu entscheiden, die an dem Urteil mitgewirkt haben, soweit sie dem Gericht noch angehören, auch wenn sie zwischenzeitlich den Spruchkörper gewechselt haben. 2. Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt der Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 Abs. 1 VwGO nur bezüglich eigener Feststellungen des Revisionsgerichts, auf die sich die urkundliche Beweiskraft des Urteils erstreckt und die für einen nachfolgenden Verfahrensabschnitt bindend wären; dies sind insbesondere Feststellungen zu den Revisionsanträgen und sonstigen Prozesserklärungen in der Revisionsinstanz. 3. Ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Revisionsurteils ist unzulässig, wenn sich der Antrag lediglich auf die angeblich unrichtige Wiedergabe von Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz bezieht, an die das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO mangels durchgreifender Verfahrensrügen gebunden war. 4. Ein Antrag auf Urteilsergänzung gemäß § 120 Abs. 1 VwGO ist nur zulässig, wenn zumindest die Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder der Kostenfolge schlüssig aufgezeigt wird.
- BVerwG, Beschl. v. 15.02.2018 – 2 VR 2/16ECLI:DE:BVerwG:2018:150218B2VR2.16.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.11.2017 – 3 A 402/15
- BVerwG, Beschl. v. 13.10.2015 – 9 B 31/15, 9 B 31/15 (9 B 5/15)ECLI:DE:BVerwG:2015:131015B9B31.15.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 119 VWGO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 119 VWGO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.