§ 70
VWGO · Verwaltungsgerichtsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 02.03.2026 – 3 D 51/25
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 08.07.2025 – 6 A 399/21
- BVerwG, Beschl. v. 25.06.2025 – 7 B 29.24ECLI:DE:BVerwG:2025:250625B7B29.24.0
Wann ein Nachbar sichere Kenntnis von dem erlangt oder hätte erlangen können, was auf dem Nachbargrundstück tatsächlich genehmigt worden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und setzt nicht stets voraus, dass er die Genehmigung "in den Händen" hält (Bestätigung von BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87 und vom 11. September 2018 - 4 B 34.18 - NJW 2019, 383).
- BSG, Urt. v. 14.05.2025 – B 4 KG 1/24 RECLI:DE:BSG:2025:140525UB4KG124R0
Die Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über einen nicht formgerecht erhobenen Widerspruch bindet die Gerichte nicht.
- 1. Ein vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens eröffnetes Insolvenzverfahren führt dazu, dass § 12 Satz 1 GewO einer Anwendung der Vorschriften der § 34 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FahrlG wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, entgegensteht. Dies führt im Rahmen der Interessenabwägung im Eilverfahren grundsätzlich zu einem Überwiegen der Interessen des Gewerbetreibenden. 2. Ein Prozessbeteiligter kann erwarten, dass offenkundige Versehen seinerseits, wie das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen qualifizierten elektronischen Signatur oder eines sicheren Übermittlungswegs, in angemessener Zeit bemerkt und als Folge der prozessualen oder behördlichen Fürsorgepflicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden.
1. Ein vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens eröffnetes Insolvenzverfahren führt dazu, dass § 12 Satz 1 GewO einer Anwendung der Vorschriften der § 34 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FahrlG wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, entgegensteht. Dies führt im Rahmen der Interessenabwägung im Eilverfahren grundsätzlich zu einem Überwiegen der Interessen des Gewerbetreibenden. 2. Ein Prozessbeteiligter kann erwarten, dass offenkundige Versehen seinerseits, wie das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen qualifizierten elektronischen Signatur oder eines sicheren Übermittlungswegs, in angemessener Zeit bemerkt und als Folge der prozessualen oder behördlichen Fürsorgepflicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumung zu vermeiden.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 18.04.2024 – 1 C 44/23
- BGH, Beschl. v. 12.01.2024 – AnwZ (Brfg) 37/23ECLI:DE:BGH:2024:120124BANWZ.BRFG.37.23.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 13.12.2023 – 2 B 180/23
- BVerwG, Urt. v. 29.11.2023 – 6 C 3/22ECLI:DE:BVerwG:2023:291123U6C3.22.0
1. Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen. 2. Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es keine Erklärung gibt, reicht für sich genommen nicht aus, um von einer Schutzbehauptung auszugehen. Sie bietet aber einen Anlass für die Suche nach weiteren Anhaltspunkten in dieser Richtung.
- BFH, Beschl. v. 17.08.2023 – III R 26/22ECLI:DE:BFH:2023:B.170823.IIIR26.22.0
1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 70 VWGO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 70 VWGO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.