§ 25 – Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
VWVFG · Verwaltungsverfahrensgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Zur Hinweis- und Beratungspflicht nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 25 Abs 1 VwVfG.
Zur Hinweis- und Beratungspflicht nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 25 Abs 1 VwVfG.
- BVerwG, Urt. v. 10.11.2016 – 8 C 11/15ECLI:DE:BVerwG:2016:101116U8C11.15.0
1. Die Gewährung der EEG-Umlage für das Begrenzungsjahr 2013 setzt nach der Übergangsbestimmung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 EEG 2012 (juris: EEG F: 2011-07-28) voraus, dass gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 eine Zertifizierung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erfolgt ist. 2. Eine Behörde darf sich nur dann ausnahmsweise nicht auf den Ablauf einer die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen, wenn erstens die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt wird. 3. § 25 Abs. 1 VwVfG verpflichtet die Behörde nicht zu einer generellen Vorprüfung von Antragsunterlagen, die vor Ablauf der Antragsfrist eingegangen sind. Stellt sie jedoch schon bei kursorischer Durchsicht der Antragsunterlagen fest, dass der Antrag offensichtlich fehlerhaft ist, hat sie den Antragsteller regelmäßig auf ein solches Defizit und die Beseitigung des Fehlers hinzuweisen.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 07.11.2013 – 4 A 513/13
- 1. Ein Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplans für ein Tagebauvorhaben innerhalb eines FFH-Gebiets und Naturschutzgebiets ist nicht prüffähig und deshalb abzulehnen, wenn der Unternehmer trotz mehrfacher Aufforderung des Bergamts keinerlei Unterlagen vorlegt, die eine naturschutzfachliche Beurteilung ermöglichen. 2. Die vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 2010 - Rs. C- 226/08 - "Papenburg" (NVwZ 2010, 310) entwickelten Grundsätze, nach denen selbst eine "endgültige" Genehmigung (etwa in Form eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) einer nachträglichen Anwendung der FFH-Richtlinie nicht entgegensteht, sind auch auf solche Projekte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags unter der Geltung des Bergrechts der DDR ins Werk gesetzt wurden.
1. Ein Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplans für ein Tagebauvorhaben innerhalb eines FFH-Gebiets und Naturschutzgebiets ist nicht prüffähig und deshalb abzulehnen, wenn der Unternehmer trotz mehrfacher Aufforderung des Bergamts keinerlei Unterlagen vorlegt, die eine naturschutzfachliche Beurteilung ermöglichen. 2. Die vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 2010 - Rs. C- 226/08 - "Papenburg" (NVwZ 2010, 310) entwickelten Grundsätze, nach denen selbst eine "endgültige" Genehmigung (etwa in Form eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) einer nachträglichen Anwendung der FFH-Richtlinie nicht entgegensteht, sind auch auf solche Projekte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags unter der Geltung des Bergrechts der DDR ins Werk gesetzt wurden.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 09.07.2010 – 4 B 280/07
- Für die Verbindlichkeit der aus einer Richtlinie hergeleiteten Zweckbindung einer Zuwendung genügt es, wenn die Richtlinie in dem Bescheid als Zuwendungsgrundlage benannt wird und ihr näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist.
Für die Verbindlichkeit der aus einer Richtlinie hergeleiteten Zweckbindung einer Zuwendung genügt es, wenn die Richtlinie in dem Bescheid als Zuwendungsgrundlage benannt wird und ihr näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist.
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