(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 25 - 27)
(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 oder § 67 Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung Ident-Nummer des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt
1.
Angaben zum Anzeigepflichtigen
□ Wertpapierinstitut □ Investmentholdinggesellschaft
Firma (laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer
2.
Anzeige
□ Einzelanzeige □ Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.)
Datum der Wirksamkeit/Stichtag
2.1 Art der Anzeige □ Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 WpIG)□ Nachgeordnete Unternehmen von Investmentholdinggesellschaften (§ 67 Absatz 2 Satz 2 WpIG)
2.2 Anlass der Anzeige □ Entstehen □ Veränderung □ Beendigung
einer bedeutenden Beteiligung
2.3 Beteiligungsunternehmen
Firma und Rechtsform (laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
Sitzstaat
Ident-Nummer (falls bekannt)
Register-Nummer/Amtsgericht3 LEI Wirtschaftszweig Servicenummer
3.
Angaben zu den Beteiligungsquoten,
(wird durch die Bundesbank ausgefüllt) Ident-Nummer des Beteiligungsunternehmens Firma, Rechtsform und Sitz (lt.
Registereintragung) mit PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI; Wirtschaftszweig; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer Kapitalanteil Kapital des Unter- nehmens Tsd.
Euro Stimm- rechts- an- teil10, in Prozent Verhältnis zum Wert- papier- institut
% Nenn- wert Tsd.
Euro Buchwert Tsd.
Euro
(wird durch die Bundesbank ausgefüllt) Ident-Nummer des Beteiligungsunternehmens Firma9, Rechtsform und Sitz (lt.
Registereintragung) mit PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI; Wirtschaftszweig; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer Kapitalanteil10 Kapital des Unter- nehmens11 Tsd.
Euro Stimm- rechts- an- teil10, 12 in Prozent Verhältnis zum Wert- papier- institut13
% Nenn- wert14 Tsd.
Euro Buchwert Tsd.
Euro
Das Wertpapierinstitut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nummer 2.3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von __ Prozent.
4.
Weitere Angaben
4.1 Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen, wenn weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
□ Auf die Geschäftsführung des unter Nummer 2.3 aufgeführten Unternehmens kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
4.2 Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen ist
Wird das Unternehmen durch den Erwerb Teil einer Gruppe?
□ Nein. □ Ja.
Bitte geben Sie an, um welche Gruppe es sich handelt:
4.3 Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen kein Unternehmen der Finanzbranche ist
Unterliegt die Beteiligung den Ausnahmen nach Artikel 10 Absatz 3 oder Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR)?
□ Ja. □ Nein. □ Teilweise.
Nach Berücksichtigung der Ausnahmen verbleibt eine Beteiligung in Höhe von ____ Euro.
5.
Besondere Bemerkungen
6.
Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
E-Mail
7.
Unterschrift
Ort/Datum eigenhändige Unterschrift
Falls und insoweit eine solche vom betreffenden Mitgliedstaat oder Drittland verfügbar ist.Oder der Investmentholdinggesellschaft.Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR) oder sonstiges Unternehmen.
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig.
Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen.
Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben.
Vorläufer der LEI, sog.
Pre-LEIs sind ebenfalls zu berücksichtigen.Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.Servicefeld für die elektronische Einreichung.Für mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der unmittelbar gehaltenen Beteiligung des anzeigepflichtigen Wertpapierinstituts und endet mit dem anzuzeigenden mittelbar gehaltenen Beteiligungsunternehmen unter Nummer 2.3.Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen.
Das Hauptformular ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal vier Hierarchieebenen.
Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als vier Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen.
In diesem Fall ist Nummer 4 des Hauptformulars nicht auszufüllen.
Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn –in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
–Beteiligungen gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten werden,
–sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Zu dem unter Nummer 2.3 angegebenen Unternehmen müssen die weiteren Angaben (Rechtsform und Sitz (lt.
Registereintragung) mit PLZ und Land; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI, Wirtschaftszweig; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 2.3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden.
Lediglich der Name des Unternehmens muss eingetragen werden.Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben.
Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.Ist das Beteiligungsunternehmen ein Tochterunternehmen des anzeigepflichtigen Wertpapierinstituts, ist „Tochter“ einzutragen.
Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.
Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben.
Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.Buchwert der Beteiligung.Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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