(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 33 - 35)
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Institutsnummer: __________________ Prüfziffer: _________________ Firma: ____________________________________ Ort: _____________________
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.
Gewinn- und Verlustrechnung noch Gewinn- und Verlustrechnung
010 Zinserträge 010 ____________ 140 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 140 ____________
darunter: 011 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 011 ____________
darunter: 012 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 012 ____________ 150 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 150 ____________
020 Zinsaufwendungen 020 ____________
160 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 160 ____________
030 Laufende Erträge
031 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 031 ____________ 170 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 170 ____________
032 aus Beteiligungen 032 ____________
033 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 033 ____________ 180 Aufwendungen aus Verlustübernahme 180 ____________
(031 + 032 + 033) 030 ____________ 181 Übrige Ergebnisbeiträge, 181 ____________
040 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 040 ____________ 200 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit3 (010 - 020 + 030 + 040 + 050 - 060 + 070 - 080 + 090 - 110 - 120 - 130 - 140 + 150 - 160 + 170 - 180 + 181) 200 ____________
050 Provisionserträge 050 ____________
060 Provisionsaufwendungen 060 ____________ 210 Außerordentliches Ergebnis3
070 Ertrag des Handelsbestands 070 ____________ 211 Außerordentliche Erträge 211 ____________
darunter: 071 Wertpapiere2 071 ____________ 212 Außerordentliche Aufwendungen 212 ____________
darunter: 072 Futures2 072 ____________ (211 - 212) 210 ____________
darunter: 073 Optionen2 073 ____________ 220 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 220 ____________
darunter: 074 Devisen2 074 ____________ 230 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 130 ausgewiesen 230 ____________
darunter: 075 Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2 075 ____________ 240 Erträge aus Verlustübernahme 240 ____________
080 Aufwand des Handelsbestands 080 ____________ 250 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 250 ____________
darunter: 081 Wertpapiere 081 ____________ 260 Periodengewinn/Periodenverlust3 (200 + 210 - 220 - 230 + 240 - 250) 260 ____________
darunter: 082 Futures2 082 ____________
darunter: 083 Optionen2 083 ____________
darunter: 084 Devisen2 084 ____________
darunter: 085 Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2 085 ____________
090 Sonstige betriebliche Erträge 090 ____________
110 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
111 Personalaufwand 111 ____________
darunter: 112 Löhne und Gehälter 112 ____________
darunter: 113 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 113 ____________
114 andere Verwaltungsaufwendungen 114 ____________
(111 + 114) 110 ____________
Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.
120 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 120 ____________
130 Sonstige betriebliche Aufwendungen 130 ____________
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Positionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.Nur untergliedert anzugeben von Wertpapierinstituten, die Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 bzw. § 17 Absatz 1 Nummer 1 WpIG erbringen.Vorzeichen angeben.In diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergebnisbestandteile zu berücksichtigen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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