Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
ZENSTEG · 17 Normen
- § 1Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
- § 2Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
- § 3Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
- § 4Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
- § 5Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
- § 6Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
- § 7Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
- § 8Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
- § 9Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
- § 10Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
- § 11Anschriftenübermittlung
- § 12Erhebungsbeauftragte
- § 13Auskunftspflicht
- § 14Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
- § 15Löschung
- § 16Zuständigkeiten
- § 17Aufbau einer Organisationsdatei
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.