Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
ZERTVERWV · 13 Normen
- § 1Gegenstand der Prüfung
- § 2Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
- § 3Durchführung der Prüfung
- § 4Nichtöffentlichkeit der Prüfung
- § 5Bewertung der Prüfung
- § 6Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
- § 7Befreiung von der Prüfungspflicht
- § 8Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
- § 9Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 1 Satz 1)
- Anlage 2(zu § 6 Absatz 2 Satz 1)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.