§ 109 – Rückgabe der Sicherheit
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 22.02.2024 – I ZB 41/23ECLI:DE:BGH:2024:220224BIZB41.23.0
- BGH, Urt. v. 12.03.2021 – V ZR 181/19ECLI:DE:BGH:2021:120321UVZR181.19.0
- BGH, Beschl. v. 14.05.2013 – III ZB 40/12
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs entfällt die Veranlassung für eine vom Rechtsbeschwerdegericht angeordnete Sicherheitsleistung nicht deswegen, weil der angefochtene Beschluss aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden ist.
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