§ 418 – Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 09.05.2025 – AnwZ (Brfg) 10/25ECLI:DE:BGH:2025:090525BANWZ.BRFG.10.25.0
- BSG, Beschl. v. 06.01.2025 – B 12 BA 44/23 BECLI:DE:BSG:2025:060125BB12BA4423B0
- BFH, Zwischenurteil v. 25.06.2024 – X R 13/23ECLI:DE:BFH:2024:U.250624.XR13.23.0
1. NV: Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 der Zivilprozessordnung --ZPO--) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (Anschluss an Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588). 2. NV: Auch bei einer Zustellung in Geschäftsräumen an Samstagen muss zunächst versucht werden, die Zustellung durch persönliche Übergabe zu bewirken. Es kommt nicht darauf an, ob in dem Geschäftsraum tatsächlich eine Person anwesend war, die das Schriftstück persönlich hätte entgegennehmen können. Entscheidend ist vielmehr, dass die Zustellperson einen Sachverhalt (vorheriger Versuch einer persönlichen Übergabe) beurkundet hat, der nicht dem tatsächlichen Geschehensablauf entspricht.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.09.2023 – 3 A 315/23
- BGH, Beschl. v. 22.08.2023 – AnwZ (Brfg) 14/23ECLI:DE:BGH:2023:220823BANWZ.BRFG.14.23.0
- BFH, Beschl. v. 22.03.2023 – X B 135/21ECLI:DE:BFH:2023:B.220323.XB135.21.0
1. NV: Ein Antrag auf Vernehmung des Postzustellers ist nicht schon deshalb unsubstantiiert, weil der Kläger nicht genau den Zeitraum der üblichen Geschäfts- und Postzustellzeiten bezeichnet, wenn er gleichzeitig Beweis dafür anbietet, dass sein Büro in diesem Zeitraum besetzt war und sich der genaue Zeitpunkt des Zustellungsversuchs auch nicht aus der Zustellungsurkunde ergibt. 2. NV: Auch ohne Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags des Klägers können sich im Einzelfall vorliegende Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zustellungsurkunde zu einer Aufklärungspflicht des Gerichts verdichten.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 09.03.2023 – 1 C 22/22
- BGH, Beschl. v. 12.01.2023 – IX ZB 5/22ECLI:DE:BGH:2023:120123BIXZB5.22.0
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.01.2023 – 2 BvR 2697/18ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230109.2bvr269718
- BSG, Beschl. v. 29.11.2022 – B 11 AL 21/22 BECLI:DE:BSG:2022:291122BB11AL2122B0
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