§ 1 – Zusammensetzung des Steuerungsgremiums

ZSDIGRENT_GREMV · Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

(1)Das Steuerungsgremium nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Rentenübersichtsgesetzes besteht aus sechs Mitgliedern.
(2)Jeweils ein Mitglied vertritt eine der folgenden Stellen: 1.die Deutsche Rentenversicherung Bund,
2.die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.,
3.den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.,
4.die Stiftung Warentest,
5.das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
6.das Bundesministerium der Finanzen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 ZSDIGRENT_GREMV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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