ErwGr. 105

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Um ein hochwertiges Recycling innerhalb der Batterie-Lieferkette sicherzustellen, die Verwendung hochwertiger Sekundärrohstoffe zu fördern und die Umwelt zu schützen, sollte es eine hohe Sammel- und Recyclingquote bei Altbatterien geben. Die Sammlung von Altbatterien ist ein entscheidender Schritt bei der Verwertung der wertvollen, in Batterien enthaltenen Materialien durch deren Recycling, und um die gesamte Batterie-Lieferkette in der Union zu halten, um die strategische Autonomie der Union in diesem Sektor zu stärken. Ein solches Recycling erleichtert somit auch den Zugang zu wiedergewonnenen Materialien, die für die Fertigung neuer Produkte verwendet werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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