ErwGr. 53

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um gegen Umgehungspraktiken vorzugehen. Die Kommission sollte das Risiko einer solchen Umgehung in allen Sektoren, für die die vorliegende Verordnung gilt, bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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