ErwGr. 55

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Die Einbindung von Drittländern in den Strommarkt der Union ist für die betreffenden Länder ein wichtiger Faktor, um den Übergang zu Energiesystemen mit hohen Anteilen an Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen. Durch die in der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission (15) vorgesehene Marktkopplung für Strom ist es Drittländern möglich, Strom aus erneuerbaren Energiequellen besser in den Strommarkt zu integrieren, diesen Strom effizienter über ein weiteres Gebiet auszutauschen und Angebot und Nachfrage innerhalb des größeren Unionsmarkts auszugleichen sowie die CO2-Emissionsintensität ihrer Stromerzeugung zu verringern. Die Einbindung von Drittländern in den Strommarkt der Union trägt auch zur Sicherstellung der Stromversorgung in den jeweiligen Ländern und in den benachbarten Mitgliedstaaten bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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