Art. 445 – Offenlegung von Exponiertheiten gegenüber dem Marktrisiko im Rahmen des Standardansatzes

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

(1)Institute, denen von den zuständigen Behörden keine Erlaubnis zur Verwendung des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes nach Artikel 325az erteilt wurde und die gemäß Artikel 325a den vereinfachten Standardansatz oder gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 1a den alternativen Standardansatz verwenden, legen einen Überblick über ihre Handelsbuchpositionen offen.
(2)Institute, die ihre Eigenmittelanforderungen gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 1a berechnen, legen ihre Gesamteigenmittelanforderungen, ihre nach der sensitivitätsgestützten Methode ermittelten Eigenmittelanforderungen, ihre Eigenmittelunterlegung des Ausfallrisikos und ihre Eigenmittelanforderungen für Restrisiken offen. Bei der Offenlegung der Eigenmittelanforderungen für die nach der sensitivitätsgestützten Methode ermittelten Werte und für das Ausfallrisiko wird für die folgenden Instrumente eine Aufschlüsselung vorgenommen: a) im Handelsbuch gehaltene Finanzinstrumente, bei denen es sich nicht um Verbriefungsinstrumente handelt, mit Aufschlüsselung nach Risikoklasse und gesonderter Ausweisung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko; b) nicht im ACTP gehaltene Verbriefungsinstrumente mit gesonderter Ausweisung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditspreadrisiko und der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko; c) im ACTP gehaltene Verbriefungsinstrumente mit gesonderter Ausweisung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditspreadrisiko und der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 445 CRR3 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 445 CRR3 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.