ErwGr. 18

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

Aufgrund der mangelnden Klarheit und der Risikosensitivität der derzeitigen Behandlung spekulativer Immobilienfinanzierungen werden die Eigenmittelanforderungen für diese Risikopositionen oft für zu hoch oder zu niedrig erachtet. Diese Behandlung sollte deshalb durch eine spezielle Behandlung für Risikopositionen aus Grunderwerb, Erschließung und Bau ersetzt werden, die Darlehen an Unternehmen oder Zweckgesellschaften zur Finanzierung jeglicher Arten von Grunderwerb für Erschließungs- und Bauzwecke oder für die Erschließung und den Bau jeglicher Arten von Wohnimmobilien oder Gewerbeimmobilien umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

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