ErwGr. 37

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert, um die 2019 vom BCBS fertiggestellten Basel-III-Standards für die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (Basel III standards on the fundamental review of the trading book, „endgültige FRTB-Standards“) nur für Meldezwecke umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Eigenmittelanforderungen auf Basis dieser Standards sollte im Wege eines gesonderten Gesetzgebungsvorschlags im Anschluss an die Bewertung ihrer Auswirkungen auf Institute in der Union erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

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