ErwGr. 38

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

Die endgültigen FRTB-Standards in Bezug auf die Abgrenzung zwischen dem Handelsbuch und dem Anlagebuch sollten in Unionsrecht umgesetzt werden, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko haben. Im Einklang mit den Basel-III-Standards sollte die Umsetzung der Abgrenzungsanforderungen die Listen von Instrumenten umfassen, die dem Handelsbuch oder dem Anlagebuch zuzuordnen sind, sowie die Ausnahmeregelung, die es Instituten gestattet, mit Genehmigung der zuständigen Behörde bestimmte Instrumente, die üblicherweise im Handelsbuch gehalten werden, einschließlich börsennotierter Aktien, dem Anlagebuch zuzuordnen, wenn Positionen in diesen Instrumenten nicht mit Handelsabsicht gehalten werden oder keine mit Handelsabsicht gehaltenen Positionen absichern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

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