Im Rahmen der in dieser Richtlinie festgelegten Sorgfaltspflichten sollte ein Unternehmen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln und bewerten.
Für eine umfassende Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen sollten quantitative und qualitative Informationen, einschließlich relevanter aufgeschlüsselter Daten, die unter angemessenem Aufwand von einem Unternehmen eingeholt werden können, herangezogen werden.
Unternehmen sollten angemessene Methoden und Ressourcen nutzen, einschließlich öffentlicher Berichte.
Beispielsweise sollte das Unternehmen in Bezug auf negative Auswirkungen auf die Umwelt Informationen über den Ausgangszustand an Standorten oder in Anlagen mit höherem Risiko in seinen Aktivitätsketten einholen.
Im Rahmen der Verpflichtung, negative Auswirkungen zu ermitteln, sollten die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Geschäftstätigkeit sowie die ihrer Tochterunternehmen und — sofern sie mit ihren Aktivitätsketten in Verbindung stehen — die ihrer Geschäftspartner zu erfassen, um allgemeine Bereiche zu ermitteln, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder am schwerwiegendsten sind.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Erfassung sollten Unternehmen eine eingehende Bewertung ihrer eigenen Geschäftstätigkeit sowie der ihrer Tochterunternehmen und — sofern sie mit ihren Aktivitätsketten in Verbindung stehen — der ihrer Geschäftspartner in den Gebieten vornehmen, in denen die negativen Auswirkungen als am wahrscheinlichsten oder am schwerwiegendsten eingestuft wurden.
Bei der Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen sollten Unternehmen auf der Grundlage einer allgemeinen Bewertung mögliche relevante Risikofaktoren berücksichtigen, darunter Risikofaktoren auf Unternehmensebene — etwa ob es sich bei dem Geschäftspartner um ein Unternehmen handelt, das nicht unter die vorliegende Richtlinie fällt —, Risikofaktoren der Geschäftstätigkeiten, geografische und kontextbezogene Risikofaktoren — wie das Niveau der Strafverfolgung in Bezug auf die Art der negativen Auswirkungen —, Risikofaktoren der Produkte und Dienstleistungen sowie branchenspezifische Risikofaktoren.
Im Zuge der Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen sollten Unternehmen auch die Auswirkungen des Geschäftsmodells und der Strategien von Geschäftspartnern, einschließlich Handels-, Beschaffungs- und Preisbildungspraktiken, ermitteln und bewerten.
Zur Verringerung der Belastung kleinerer Unternehmen aufgrund von Informationsersuchen sollten Unternehmen, wenn Informationen, die für die Ermittlung negativer Auswirkungen erforderlich sind, von Geschäftspartnern auf verschiedenen Ebenen der Aktivitätsketten eingeholt werden können, Zurückhaltung gegenüber Geschäftspartnern üben, die selbst keine Risiken für negative Auswirkungen bergen, und eine direkte Kontaktaufnahme vorziehen, sofern angemessen, um detailliertere Informationen von den Geschäftspartnern auf Ebenen der Aktivitätsketten zu erhalten, auf denen auf der Grundlage der Erfassung tatsächliche oder mögliche negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten auftreten werden.
Zur Ermittlung negativer Auswirkungen sollte eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte dynamische Bewertung der Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt gehören, die unverzüglich nach Eintreten einer wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle zwölf Monate, während der gesamten Dauer einer Tätigkeit oder Geschäftsbeziehung durchgeführt werden sollte und wenn hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass neue Risiken auftreten könnten.
Unter einer wesentlichen Änderung sollte eine Änderung des Status quo der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, der Geschäftstätigkeit seiner Tochterunternehmen oder Geschäftspartner, des rechtlichen Umfelds oder des Unternehmensumfelds oder jede andere wesentliche Änderung der Lage des Unternehmens oder seiner operativen Rahmenbedingungen verstanden werden.
Beispiele für eine wesentliche Änderung könnten Fälle sein, in denen das Unternehmen in einem neuen Wirtschaftszweig oder einem neuen geografischen Gebiet tätig wird, mit der Herstellung neuer Produkte beginnt oder die Art und Weise der Herstellung bestehender Produkte verändert und dabei eine Technologie mit potenziell stärkeren negativen Auswirkungen verwendet oder seine Unternehmensstruktur durch Umstrukturierung, Fusionen oder Übernahmen verändert.
Hinreichende Gründe für die Annahme, dass neue Risiken bestehen, können sich auf unterschiedliche Weise ergeben, unter anderem aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen, in denen über die negativen Auswirkungen berichtet wird, durch die Einbeziehung von Interessenträgern oder durch entsprechende Meldungen.
Haben die Unternehmen geeignete Maßnahmen für die Ermittlung negativer Auswirkungen ergriffen und verfügen dennoch nicht über alle erforderlichen Informationen in Bezug auf ihre Aktivitätsketten, so sollten sie erläutern können, warum diese Informationen nicht eingeholt werden konnten, und erforderliche und angemessene Maßnahmen ergreifen, um sie so bald wie möglich einzuholen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.