ErwGr. 51

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Obwohl beaufsichtigte Finanzunternehmen nur Sorgfaltspflichten in Bezug auf den vorgelagerten Teil ihrer Aktivitätsketten unterliegen, werden mit den Besonderheiten von Finanzdienstleistungen und den MNE-Leitsätzen Anhaltspunkte für Arten von angemessenen und wirksamen Maßnahmen gegeben, die Finanzunternehmen im Rahmen ihrer Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ergreifen können. Wie in den MNE-Leitsätzen herausgestellt, müssen die Besonderheiten von Finanzdienstleistungen anerkannt werden. Von beaufsichtigten Finanzunternehmen wird erwartet, dass sie negativen Auswirkungen Rechnung tragen und ihren sogenannten „Druck“ nutzen, um Unternehmen zu beeinflussen. Eine Möglichkeit, diesen Druck auszunutzen, ist die Ausübung von Aktionärsrechten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 51 CSDDD und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 51 CSDDD direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.