ErwGr. 63

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Anforderungen an Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und gleichzeitig den Berichtspflichten gemäß den Artikeln 19a, 29a und 40a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen und gemäß den Artikeln 19a, 29a und 40a der Richtlinie 2013/34/EU über ihre Sorgfaltspflichtverfahren berichten müssen, sollten als Verpflichtungen für Unternehmen gelten, gemäß denen diese beschreiben müssen, wie sie die in dieser Richtlinie vorgesehene Sorgfaltspflicht umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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