zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung ernster Zwischenfälle und ernster unerwünschter Reaktionen
DIR_2005_61 · 28 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- Art. 1Definitionen
- Art. 2Rückverfolgbarkeit
- Art. 3Prüfverfahren bei der Bereitstellung von Blut oder Blutbestandteilen
- Art. 4Dokumentation der Rückverfolgbarkeitsdaten
- Art. 5Meldung ernster unerwünschter Reaktionen
- Art. 6Meldung ernster Zwischenfälle
- Art. 7Anforderungen an eingeführtes Blut und eingeführte Blutbestandteile
- Art. 8Jahresberichte
- Art. 9Übermittlung von Informationen zwischen zuständigen Behörden
- Art. 10Umsetzung
- Art. 11Inkrafttreten
- Art. 12Adressaten
zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Meldung ernster Zwischenfälle und ernster unerwünschter Reaktionen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.