ErwGr. 21

DIR_2008_56 · zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Es ist entscheidend für die Erreichung der Ziele dieser Richtlinie, dass die Einbindung von Erhaltungszielen, Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Bewertungsaktivitäten für räumliche Schutzmaßnahmen wie besondere Schutzgebiete im Sinne der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie oder geschützte Meeresgebiete sichergestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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