Art. 13 – Ausführliche Vorkehrungen für den Informationsaustausch

DIR_2019_1153 · zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Informationsaustausch nach den Artikeln 11 und 12 dieser Richtlinie gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 elektronisch erfolgt über a) SIENA oder deren Nachfolgeanwendung, in der Sprache, die bei SIENA Anwendung findet; oder b) gegebenenfalls über FIU.Net oder dessen Nachfolgeanwendung.
(2)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Informationsaustausch nach Artikel 12 zeitnah erfolgt, wobei von Europol gestellte Informationsersuchen wie Ersuchen einer anderen zentralen Meldestelle behandelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 13 DIR_2019_1153 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 13 DIR_2019_1153 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.