ErwGr. 29

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Es sollte dem benennenden Mitgliedstaat obliegen, dafür zu sorgen, dass eine für die Zwecke grenzüberschreitender Verbandsklagen benannte qualifizierte Einrichtung die Kriterien zur Benennung einer qualifizierten Einrichtung einhält, zu prüfen, ob die qualifizierte Einrichtung die Kriterien zur Benennung weiterhin einhält, und erforderlichenfalls ihre Benennung aufzuheben. Die Mitgliedstaaten sollten mindestens alle fünf Jahre prüfen, ob die qualifizierten Einrichtungen die Kriterien zur Benennung immer noch einhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 29 DIR_2020_1828 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 29 DIR_2020_1828 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.