ErwGr. 30

DIR_2021_1883 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates

Die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU sollte mindestens 24 Monate betragen. Wenn jedoch die Dauer des Arbeitsvertrags kürzer ist, sollte die Blaue Karte EU mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate und höchstens für 24 Monate ausgestellt werden. Wenn der Drittstaatsangehörige Inhaber eines gültigen Reisedokuments ist, dessen Gültigkeitsdauer kürzer als 24 Monate oder als die Dauer des Arbeitsvertrags ist, sollte die Blaue Karte EU mindestens für die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments ausgestellt werden. Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer Blauen Karte EU sind, sollten ihr Reisedokument verlängern lassen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 30 DIR_2021_1883 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 30 DIR_2021_1883 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.