ErwGr. 15

DIR_2023_1544 · zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren

Anbieter von Internetinfrastrukturdiensten im Zusammenhang mit der Zuweisung von Namen und Nummern wie Domänennamen-Register und -Registrierstellen sowie Datenschutz- und Proxy-Diensteanbieter oder regionale Internet-Register für IP-Adressen sind besonders wichtig, wenn es um die Ermittlung von Akteuren geht, die für arglistige oder kompromittierte Websites verantwortlich sind. Diese Anbieter besitzen Daten, die die Identifizierung einer Person oder eines Rechtsträgers hinter einer für eine kriminelle Aktivität verwendeten Website oder des Opfers einer kriminellen Aktivität ermöglichen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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