ErwGr. 35

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

In Werbung wird der Schwerpunkt tendenziell auf ein oder mehrere Produkte im Besonderen gelegt; Verbraucher sollten ihre Entscheidungen aber in umfassender Kenntnis der gesamten Palette angebotener Kreditprodukte treffen können. Diesbezüglich spielen allgemeine Informationen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Verbraucher in Bezug auf das breite Spektrum der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie deren wichtigste Merkmale. Daher sollten Verbraucher stets Zugang zu allgemeinen Informationen über verfügbare Kreditprodukte haben. Die Verpflichtung, Verbrauchern individuelle vorvertragliche Informationen zu erteilen, sollte davon unberührt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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