ErwGr. 21

DIR_2023_2661 · zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Anknüpfend an die entsprechende Erklärung in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität wird die Kommission ersucht, zu prüfen, welche Anpassungen des derzeitigen Rechtsrahmens als Reaktion auf neue elektronische Kommunikationstechnologien erforderlich sind und wie sich die mögliche Ausweitung des eCall-Systems auf andere Fahrzeugklassen, wie Lastkraftwagen, Kraftomnibusse, motorisierte Zweiräder und landwirtschaftliche Zugmaschinen, auf die eCall-Notrufabfragestellen auswirken könnte. Über den Rahmen dieser Richtlinie hinausgehend wird die Kommission ferner ersucht, mögliche Optionen zur Lösung des Problems zu prüfen, dass eCall-Systeme in Fahrzeugen mit Geräten, die den derzeitigen eCall-Spezifikationen entsprechen, veralten, sobald die leitungsvermittelten Kommunikationsnetze (2G und 3G) abgeschaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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