ErwGr. 25

DIR_2023_2673 · zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Um den Anwendungsbereich dieser Richtlinie abzugrenzen, sollten die Vorschriften für im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen an Verbraucher nicht für Dienstleistungen gelten, die auf gelegentlicher Basis und außerhalb einer Absatzstruktur, deren Zweck der Abschluss von Fernabsatzverträgen ist, erbracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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