Art. 1 – Gegenstand

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Diese Richtlinie enthält Garantien gegen offensichtlich unbegründete Klagen oder missbräuchliche Gerichtsverfahren in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, die gegen natürliche und juristische Personen aufgrund ihrer öffentlichen Beteiligung angestrengt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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