Art. 2 – Geltungsbereich

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Diese Richtlinie gilt für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug in Zivilverfahren, einschließlich Verfahren für vorläufige und sichernde Maßnahmen und Widerklagen, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erstreckt sich insbesondere nicht auf Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte („acta iure imperii“). Diese Richtlinie gilt nicht für Strafsachen und Schiedsverfahren und lässt das Strafprozessrecht unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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