ErwGr. 68

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Damit die negativen Folgen für Kinder wirksam angegangen werden können, sollten Kinder durch spezielle, ihrem Alter und ihren Entwicklungsbedürfnissen sowie ihrer jeweiligen individuellen Situation angemessene psychologische Beratung und gegebenenfalls pädiatrische Betreuung unterstützt werden, und zwar sobald die zuständigen Behörden hinreichende Gründe für die Annahme haben, dass Kinder Opfer von Gewalt geworden sein könnten, einschließlich Kindern, die Zeugen sind. Bei der Unterstützung von Kindern sollten die Rechte des Kindes, wie sie in Artikel 24 der Charta dargelegt sind, im Vordergrund stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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