ErwGr. 71

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Opfer, die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind, sind einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt. Dazu könnten Frauen mit Behinderungen, Frauen, deren Aufenthaltsstatus oder Aufenthaltsgenehmigung von einer anderen Person abhängt, Migrantinnen ohne Ausweispapiere, Frauen, die internationalen Schutz beantragen, Frauen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen, Frauen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, Frauen, die in der Prostitution tätig sind, Frauen mit niedrigem Einkommen, inhaftierte Frauen, lesbische, homo- oder bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen, ältere Frauen oder Frauen mit Alkohol- und Drogenproblemen gehören. Opfer, die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind, sollten daher besonderen Schutz und besondere Unterstützung erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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