ErwGr. 70

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Zum Schutz der Kinder während möglicher Besuche bei einem Straftäter oder Verdächtigen, der nach geltenden Vorschriften des nationalen Zivilrechts Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind mit Umgangsrecht ist, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass überwachte, neutrale Orte, einschließlich Kinderschutz- oder Jugendämter, zur Verfügung stehen, damit solche Besuche dort im besten Interesse des Kindes stattfinden können. Erforderlichenfalls sollten die Besuche im Beisein von Beschäftigten des Kinderschutz- oder Jugendamts stattfinden. Ist eine vorläufige Unterbringung erforderlich, sollten Kinder vorrangig zusammen mit dem Träger der elterlichen Verantwortung untergebracht werden, der nicht der Täter oder Verdächtige ist. Das Wohl des Kindes sollte stets berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 70 DIR_2024_1385 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 70 DIR_2024_1385 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.