ErwGr. 69

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Angesichts der lebenslangen Folgen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt für Kinder, deren Elternteil bei diesen Straftaten ums Leben gekommen ist, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese Richtlinie diesen Kindern in vollem Umfang zugutekommt, insbesondere in Form von gezielten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, auch während einschlägiger Gerichtsverfahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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