ErwGr. 51

DIR_2024_1619 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken

Die Eignungsbewertung der Mitglieder des Leitungsorgans sollte die nationalen Rechtsvorschriften über die Bestellung von Vertretern von Arbeitnehmern im Leitungsorgan und über die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion durch regionale oder lokale gewählte Gremien unberührt lassen. In jenen Fällen sollten geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden, um die Eignung jener Mitglieder des Leitungsorgans zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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